Auf den folgenden Internetseiten finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren und die Rahmenbedingungen:
sowie die entsprechenden Antragsformulare und Verwendungsnachweise für die Selbsthilfeförderung (nach § 20h SGB V)
Bitte beachten Sie:
31.03.2019 Antragsfrist für die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) von örtlichen Selbsthilfegruppen.
31.01.2019 Antragsfrist für Anträge zur kassenartenübergreifenden Förderung (Pauschalförderung) von Landesorganisationen und für Anträge zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen bzw. Selbsthilfebüros.
Das Selbsthilfe-Büro Mülheim an der Ruhr ist örtliche Unterstützungsstelle für die Pauschalförderung.
Daher nehmen wir Ihre Anträge entgegen.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Förderung von der Beantragung bis zum Verwendungsnachweis.